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Reisekrankenversicherung
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Sicherheit auf Ihren Reisen - weltweit

Bei Auslandsreisen Privatpatient
Bei akuter Erkrankung oder Unfall im Auland bietet Ihnen die SDK (Süddeutsche Krankenversicherung AG) Versicherungsschutz gegen einen geringen Beitrag.

Welche Leistungen werden erstattet?
Im Rahmen der Versicherungsbedingungen zur Krankenversicherung (AVB/AR) und zur Unfallversicherung (AUB/ARU) werden folgende Kosten erstattet:

  • Ambulante ärztliche Behandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung einschließlich Reparaturen von Zahnersatz
  • Behandlung und Unterbringung im Krankenhaus,
  • Einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Kranken-Rücktransport bei anschließend stationärer Weiterbehandlung im Inland
  • Im schlimmsten Fall: Bestattung im Ausland oder Überführung ins Inland
    bis zu 12.000,- EUR
  • Todesfallleistung in Höhe von 5.000 EUR bei Unfalltod *
  • Bergungskosten bei Unfall bis 5.000 EUR *
    * Dies sind Leistungen aus der Unfallversicherung nach den AUB/ARU. Versicherungsträger ist die Süddeutsche Allgemeine Versicherung a.G.

Diese Sicherheit geben wir Ihnen, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Inland (BRD) haben und solange keine Ihrer Reisen länger als 45 Tage dauert.

Versichern kann sich jeder, der seinen ständigen Wohnsitz im Inland (BRD) hat.

Beiträge
Der Beitrag für die Reisekrankenversicherung beträgt 10 € pro Person in der Single-Police und pro Familie in der Familien-Police 20,80 € für ein Kalenderjahr vom 1.1. - 31.12. Diese Beträge gelten für Personen bis 70 Jahre und bei der Familienpolice für Eltern bis 70 Jahre und Kinder bis max. 18 Jahre.

Besonderheiten bei längeren Reisen:
Die Reisekrankenversicherung kann für 2,50 € pro Person je Verlängerungstag bis zu maximal 730 Tagen ausgedehnt werden. Erstreckt sich eine Reise ins Folgejahr, ist für die Beitragszahlung das Jahr der Abreise maßgebend. Bei längeren Reisen über den Jahreswechsel hinaus ist der Verlängerungsbeitrag durchgehend zu zahlen. Nur bei weiteren Reisen im Folgejahr ist ein erneuter Vertragsabschluss notwendig.

Dauerpolice
Ihren Versicherungsschutz im Ausland können Sie jetzt auch gleich für die nächsten Jahre sichern. Das ermöglicht die neue Dauerpolice, mit der Ihr Versicherungsschutz von Jahr zu Jahr verlängert wird, solange Sie wollen.

 

   
Copyright © 2006  G. Mack, Versicherungsmaklerin, mail@mack-finanz.de