Informationen zur PKV
   

Übersicht

 
   

Arbeitgeberzuschuss

 
   

Basistarif

 
   

Beihilfe

 
   

Beitragsanpassungen

 
   

Bemessungsgrenzen

 
   

Der Beitrag in der GKV

 
   

Die GKV im Alter

 
   

Die PKV im Alter

 
   

Erziehungszeiten

 
   

gesetzlicher Zuschlag

 
   

Kindesnachversicherung

 
   

Kündigungstermine

 
   

Sozialversicherung/Daten

 
   

Standardtarif

 
   

Überschussbeteiligung

 
   

Versicherungswechsel

 
  Analyse
   

Bilanzkennzahlen

 
   

Kennzahlenkatalog

 
   

Presseberichte

 
  Angebot
   

Angestellte

 
   

Selbständige

 
   

Ärzte

 
   

Zahnärzte

 
   

Beamte

 
   

Zusatzversicherungen

 

Die Basistarife (nicht zu verwechseln mit den Basistarifen Ost) waren eine Reaktion verschiedener Krankenversicherer auf die Einführung der Gesundheitsreform im Jahr 1989. 

Durch die Neuregelungen des Gesundheitsreformgesetzes wurden verschiedene Personengruppen aus dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ausgegrenzt ! Für diese und noch andere Personenkreise werden die sogenannten Basistarife als relativ preiswerter und umfassender Schutz angeboten. 

Die drei entscheidenden Merkmale - die den Basisschutz auch von den herkömmlichen Standardtarifwerken unterscheiden - sind die folgenden:
  • Begrenzung der Erstattungsbeträge auf bestimmte Vielfachsätze der GOÄ/GOZ (1,3/1,7fach GOÄ; 2,0/2,3fach GOZ) 
  • Bindung der Versicherungsfähigkeit an bestimmte Einkommensgrenzen 
  • Ausgabe einer sog. Basis-Card 

Eine Aufnahme in die Basistarife ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • wenn das Einkommen der zu versichernden Person mit dem seines Ehegatten zusammen nicht über der Jahresentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt. 
  • Bei Familien mit mind. 2 Kindern erhöht sich dieser Betrag um ein Drittel. 
  • Wird die Jahresentgeltgrenze nun überschritten, besteht die Möglichkeit den Basistarif weiter zu behalten - allerdings ohne die Basis-Card ! - 
  • Weiter hat der Versicherte das Recht seinen Versicherungsschutz innerhalb von 3 Monaten umstellen zu lassen. 

    Diese Umstellung wird von jeder Gesellschaft etwas anders gehandhabt - in der Regel jedoch entfallen bei Wechsel in Tarife, die gleichartige Leistungen vorsehen, eine erneute Risikoprüfung und die Wartezeiten !
 
Copyright © 2006  G. Mack, Versicherungsmaklerin, mail@mack-finanz.de