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Die Basistarife (nicht zu verwechseln mit
den Basistarifen Ost) waren eine Reaktion verschiedener
Krankenversicherer auf die Einführung der Gesundheitsreform im Jahr
1989.
Durch die Neuregelungen des Gesundheitsreformgesetzes wurden
verschiedene Personengruppen aus dem gesetzlichen
Krankenversicherungsschutz ausgegrenzt ! Für diese und noch andere
Personenkreise werden die sogenannten Basistarife als relativ
preiswerter und umfassender Schutz angeboten.
Die drei entscheidenden Merkmale - die den Basisschutz auch von
den herkömmlichen Standardtarifwerken unterscheiden - sind die
folgenden:
- Begrenzung der Erstattungsbeträge auf
bestimmte Vielfachsätze der GOÄ/GOZ (1,3/1,7fach GOÄ; 2,0/2,3fach
GOZ)
- Bindung der Versicherungsfähigkeit an
bestimmte Einkommensgrenzen
- Ausgabe einer sog. Basis-Card
Eine Aufnahme in die Basistarife
ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- wenn das Einkommen der zu
versichernden Person mit dem seines Ehegatten zusammen nicht über
der Jahresentgeltgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt.
- Bei Familien mit mind. 2
Kindern erhöht sich dieser Betrag um ein Drittel.
- Wird die
Jahresentgeltgrenze nun überschritten, besteht die Möglichkeit den
Basistarif weiter zu behalten - allerdings ohne die Basis-Card ! -
- Weiter hat der Versicherte
das Recht seinen Versicherungsschutz innerhalb von 3 Monaten
umstellen zu lassen.
Diese Umstellung wird von jeder Gesellschaft etwas anders gehandhabt
- in der Regel jedoch entfallen bei Wechsel in Tarife, die
gleichartige Leistungen vorsehen, eine erneute Risikoprüfung und die
Wartezeiten !
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