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Zum 01.01.2006 wurde die
Versicherungspflichtgrenze für Angestellte in der Krankenversicherung auf
47.250 € jährl. (3.937,50 €
mtl.) analog zur Anhebung der Bemessungsgrenze in der Renten-
versicherung (63.000 € jährl. / 5.250 € mtl.) angehoben. Diese
Grenze gilt für bisher in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte.
Für Personen, die bereits
am 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert waren,
beträgt die Versicherungspflichtgrenze 42.750
€ jährlich (3.562,50 € mtl.).
Die
Beitragsbemessungsgrenze wurde einheitlich auf 3.525 € monatlich
festgelegt.
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Wer
kann sich privat versichern? |
Gesetzliche
Krankenversicherung |
Private
Krankenversicherung als Vollversicherung |
Private
Krankenversicherung als Zusatzversicherung |
Arbeiter/Angestellte
mit Brutto-Jahreseinkommen
unter 48.600 €/ 44.100€ |
pflichtversichert |
- |

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Arbeiter/Angestellte
mit Brutto-Jahreseinkommen
über 48.600 €/ 44.100€
(seit 3 Jahren) |
freiwillig
versichert |
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Selbständige
und Freiberufler
einkommensunabhängig |
freiwillig versichert |
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| Selbständige Gärtner,
Landwirte, Künstler und Publizisten |
pflichtversichert |
- |

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| Beihilfeberechtigte
(Beamte, Richter) |
freiwillig versichert |
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Ärzte
(Humanmediziner)
Freiberufler oder Angestellte mit Brutto-Jahreseinkommen
über 48.600 €/ 44.100€
(seit 3 Jahren) |
freiwillig versichert |
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Zahnärzte
Freiberufler oder Angestellte mit Brutto-Jahreseinkommen
über 48.600 €/ 44.100€
(seit 3 Jahren) |
freiwillig versichert |
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