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Zusatzversicherungen

 
 
 
 

Zum 01.01.2006 wurde die Versicherungspflichtgrenze für Angestellte in der Krankenversicherung auf 47.250 € jährl. (3.937,50 € mtl.) analog zur Anhebung der Bemessungsgrenze in der Renten- versicherung (63.000 € jährl. / 5.250 € mtl.) angehoben. Diese Grenze gilt für bisher in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte.

Für Personen, die bereits am 31.12.2002 in der privaten Krankenversicherung versichert waren, beträgt die Versicherungspflichtgrenze 42.750 € jährlich (3.562,50 € mtl.).

Die Beitragsbemessungsgrenze wurde einheitlich auf 3.525 € monatlich festgelegt.

Wer kann sich privat versichern? Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung als Vollversicherung Private Krankenversicherung als Zusatzversicherung
Arbeiter/Angestellte
mit Brutto-Jahreseinkommen
unter 48.600 €/ 44.100€ 
pflichtversichert

-

Mit einer Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz der GKV ihren Wünschen entsprechend zu erhöhen.

Arbeiter/Angestellte
mit Brutto-Jahreseinkommen
über 48.600 €/ 44.100€ 
(seit 3 Jahren)
freiwillig versichert Der Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung kann jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen der Vorversicherung vorgenommen werden. Wird die Versicherungspflichtgrenze erstmals überschritten, ist ein Wechsel zur privaten Krankenversicherung nach drei Jahren zum 1. Januar des Folgejahres möglich. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit dem Arbeitgeberzuschuß an den Beiträgen zur privaten Krankenversicherung. Mit einer Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz der GKV ihren Wünschen entsprechend zu erhöhen.
Selbständige und Freiberufler
einkommensunabhängig

freiwillig versichert

Freiberufler und Selbständige können sich ohne weitere Voraussetzungen privat krankenversichern. Durch individuelle Tarifgestaltung (z.B. die Wahl einer Selbstbeteiligung) kann der Beitragsaufwand erheblich reduziert werden. Mit einer Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz der GKV ihren Wünschen entsprechend zu erhöhen.
Selbständige Gärtner, Landwirte, Künstler und Publizisten

pflichtversichert

-

Mit einer Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz der GKV ihren Wünschen entsprechend zu erhöhen.

Beihilfeberechtigte (Beamte, Richter)

freiwillig versichert

Beamte können sich ohne weitere Voraussetzungen privat krankenversichern. Mit einer Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz ihren Wünschen entsprechend zu erhöhen.
Ärzte (Humanmediziner)
Freiberufler oder Angestellte mit Brutto-Jahreseinkommen über 48.600 €/ 44.100€ 
(seit 3 Jahren)

freiwillig versichert

Für Ärzte kann ein günstiger Spezialtarif angeboten werden. Mit einer Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz der GKV ihren Wünschen entsprechend zu erhöhen.
Zahnärzte
Freiberufler oder Angestellte mit Brutto-Jahreseinkommen über 48.600 €/ 44.100€ 
(seit 3 Jahren)

freiwillig versichert

Zahnärzte -  (Freiberufler oder Selbständige) können sich ohne weitere Voraussetzungen privat krankenversichern. Durch individuelle Tarifgestaltung (z.B. die Wahl einer Selbstbeteiligung) kann der Beitragsaufwand erheblich reduziert werden. Mit einer Zusatzversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz der GKV ihren Wünschen entsprechend zu erhöhen.


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