Ihr
bestehender Versicherungsschutz wird, wenn Sie Ihr Erwerbsleben beenden, den dann entsprechenden Gegebenheiten und
Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst. So wird zum einen, ein versichertes Krankentagegeld beendet, da dieses nur im Fall eines
Einkommensverlustes auch Leistung erbringt. Die Folge: Ihr Beitrag reduziert
sich.
Ab Alter 61 entfällt auch der zusätzliche Beitrag für den gesetzlich
vorgeschriebenen Tarif zur Beitragsentlastung im Alter (siehe Info zu
gesetzlichem
Beitragszuschlag).
Zum anderen wird der Versicherungsschutz dem Umfang nach überprüft und i.d.R. im Zahnversicherungsbereich vom Hochleistungstarif in einen günstigeren Tarif gewechselt, da häufig mit zunehmendem Lebensalter keine Notwendigkeit mehr für eine solche Tarifart besteht.
Weitere mögliche Vertragsumstellungen zur Beitragssenkung sind zum
Beispiel eine höhere Selbstbeteiligung im ambulanten Bereich oder
Mehrbettzimmer im Krankenhaus, statt Einbettzimmer mit
Chefarztbehandlung. Die Folge: erneute Beitragssenkung.
Stattdessen können Sie auch in den
Standardtarif
für Rentner wechseln. Dazu muss man 10 Jahre privat versichert sein, und in der Regel 65 sein; liegen Sie unter der aktuellen
Versicherungspflichtgrenze, auch schon mit 55 Jahren.
Dieser Tarif wurde den Leistungen der GKV vor 8 Jahren den derzeit vorhandenen
Leistungen der GKV nachempfunden, und bleibt auch so. Die Leistungen werden also immer noch weit besser sein, als die Leistungen der GKV bis dahin sind (diese werden ja immer weiter reduziert).- Der Tarif hat die Garantie, dass die Beiträge dazu nicht höher sind als der aktuelle Höchstbeitrag der GKV!
Bei Reduzierungen der Leistung erhält man sogenannte technische Gutschriften, die auf der Grundlage der seither gehabten Tarife errechnet werden. Diese reduzieren
dauerhaft den Monatsbeitrag.
... wussten Sie auch,
dass die privaten Krankenversicherer sicherheitsbewusst handeln, d.h., es werden sogenannte
Sicherheitsrückstellungen (gesetzlich vorgeschrieben) für das Alter vorgenommen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie mit Eintritt in die PKV ein etwas höheren Beitrag bezahlen als aktuell benötigt. Dieser zuviel gezahlte Beitrag wird dann später
im Alter für Beitragsreduzierungen verwandt. Der Gesetzgeber wacht über die ordnungsgemäße Einhaltung dieser Vorschriften und Rückstellungen. Moderne Tarifwerke werden Ihrem Wunsch nach mehr Sicherheit gerecht, denn diese beinhalten außer der vorgenannten gesetzlichen Rückstellung
auch noch zusätzliche freiwillige Rücklagen!
... und den gesetzlichen Beitragszuschuss
erhalten auch alle privatversicherten Rentner aus der monatlichen Rente. Dieser beträgt zur Zeit
7,00 % zuzüglich 0,85 % für die Pflegepflichtversicherung.
... und ganz wichtig
privat krankenversicherte Rentner müssen keine zusätzlichen Beiträge aus Einkünften
zum Lebensunterhalt bezahlen.
... weitere gesetzliche Maßnahme für die PKV 10% zusätzliche
Altersrückstellung
Seit 1.1.2000 gibt es die gesetzliche Regelung, nach der in der PKV 10 % zusätzliche Beiträge erhoben werden müssen, um eine Dämpfung der
Beitragslast im Alter sicherzustellen. Der
Zuschlag dient dazu, Beitragserhöhungen,
die sich aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ergeben
können, nach dem 65. Lebensjahr ganz oder teilweise zu finanzieren.
Erhoben werden 10 % für den ambulanten, Zahn- und Krankenhaus-Tarif, bei allen
Personen zwischen 21 und 60 Jahren, (jedoch nicht für Studenten). Bei Angestellten
ist der Beitragszuschlag Im Rahmen des Maximalbetrages
arbeitgeberzuschussberechtigt.
Alle diese Maßnahmen bedeuten für Sie Beitragssicherheit und zwar in mehrfacher Hinsicht!
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