Informationen zur PKV
   

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Sozialversicherung / Daten

Die Rechengrößen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung
Besondere Bedeutung haben die Krankenversicherungspflicht- und die Beitragsbemessungs-grenze. Die Versicherungspflichtgrenze ist ausschlaggebend dafür, ab welcher Höhe Ihres Arbeitsentgelts Sie sich privat krankenversichern können. Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den maximalen Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung. 2006 wurden beide Grenzen wieder angehoben.
 

 
Krankenversicherung KV  
   

Bundesweit in €

Beitragsbemessungsgrenzen
in der KV und PPV

p.a.
mtl.

42.750
3.562,50

Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG / Versicherungspflichtgrenze)
in der KV und PV

   

für alle Neuversicherten ab dem 01.01.2003, sowie für bereits an diesem Tag substitutiv private krankenversicherte Personen, die am 31.12.2002 keinen Beschäftigungsstatus hatten und nicht versicherungsfrei wegen Überschreitung der JAEG waren (z.B. Selbstständige, Studenten, Arbeitslosen). bzw.

p.a.
mtl.

47.250
3.937,50

für Personen, die am 31.12.2002 wegen Überschreitung der JAEG versicherungsfrei und an diesem Tag bereits substitutiv privat krankenversichert waren.

p.a.
mtl.

42.750
3.562,50

Bezugsgröße (18 SGB IV)
in der KV und PV

p.a.
mtl.

29.400
2.450

Durchschnittlicher allgemeiner Beitragssatz am 01.01.2005
(für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses)

 

13,3%

Max. Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte für 2005
Für KV und PV 2004 (236,91 EUR + 30,28 EUR/Sachsen 12,34 EUR)

mtl.

236,91
267,19

Krankengeld-Höchstbetrag
Das Krankengeld entspricht 70% der BBG in der KV und PV dividiert durch 30 Tage
abzüglich 13,85% (GRV + ALV + SPV) netto

mtl.

83,13


71,91

Einkommensgrenze für Familienversicherung
(=1/7 der monatlichen Bezugsgröße) Ehegatten, Lebenspartner (nach LPartG) und Kinder des GKV-Mitgliedes sind nur dann ohne eigenen Beitrag in FV versichert, wenn deren Gesamteinkommen 350 € nicht übersteigt. Bei Ausübung geringfügiger Beschäftigung gilt eine Entgeltobergrenze von 400 EUR, bis zu der eine beitragsfreie Familienversicherung möglich ist (Drei Voraussetzung müssen für eine Kinder-Familienvers. erfüllt sein).

mtl.

350,00

Geringfügigkeitsgrenze (§ 8 Abs. 1 SGB IV)

mtl. 400,00

Studentenbeitrag 2006

mtl.  47,53

Mindestbeitrag für freiwillig GKV-Versicherte Unterschieden wird zwischen selbst. und nichtselbst. Personen
Selbständige Personen
Der jeweilige Beitragssatz der zuständigen Kasse richtet sich nach dem Leistungsbeginn des Krankentagegeldes:
Ab 43. Tag (Allgemein) – vor 43. Tag (Erhöht) – kein KT (Ermäßigt) Berechnung: ¾ x Bezugsgröße x allg./erm./erhl. Beitragssatz der Kasse
Ausnahme "Ich-AG"-Gründer
Berechnung: ½ x Bezugsgröße x allg./erm./erhl. Beitragssatz der Kasse
Nichtselbständige Personen
Annahme: Versicherungsschutz ohne Krankengeld Berechnung: 1/3 x Bezugsgröße x allg./erm./erhl. Beitragssatz der Kasse

   
 
Pflegepflichtversicherung  
   

Bundesweit in €

BBG, JAEG/Versicherungspflichtgrenze und Bezugsgröße

mtl.

Siehe KV

Arbeitgeberzuschuss "AGZ"
Max. AGZ für PKV-Versicherte (Ausnahme Sachsen 12,34 €)

mtl.
mtl.
30,28
 

Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte
Eltern
Kinderlose


mtl.
mtl.
 
30,28
 

Beitragssatz
Eltern
Kinderlose


mtl.
mtl.

1,70 %
1,95 %

Studentenbeitrag
Freiwillig in der SPV
Pflichtversichert in der SPV
Eltern
Kinderlose


mtl.
 
mtl.
mtl.

13,68
 
  7,92
  9,09

Monatl. Höchstbeitrag in der PPV für:
Einzelne VP

Ehegattenlimitierung


mtl.
 mtl.
mtl.
mtl.

60,56
24,22
90,84
36,37
 
Rentenversicherung / RV  
   

West in

Ost in

Bezugsgröße (§18 SGB IV) in der RV und AV

p.a.
mtl.

29.400
2.450

24.780
2.065

Beitragsbemessungsgrenzen in der RV und AV

p.a.
mtl.

63.000
5.250

52.800
4.400

Beitragssatz für die Rentenversicherung

mtl.

19,50%

19,50%

Mindestbeitrag für freiwillig Versicherte

mtl.

78,00

78,00

Regelbeitrag für pflichtversicherte Selbständige und Handwerker

mtl.

477,75

402,68

Höchstbeitrag in der Rentenversicherung
der Arbeiter und Angestellten

mtl.

1.023,75

858,00

 
Arbeitslosenversicherung/ AV  
   

West in

Ost in

Bezugsgröße (§18 SGB IV)

p.a.
mtl.

29.400
2.450

24.780
2.065

Beitragsbemessungsgrenzen in der RV und AV

p.a.
mtl.

63.000
5.250

52.800
4.400

Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung

mtl.

6,50%

6,50%

Höchstbeitrag für PKV-Versicherte

mtl.

341,25

286,00

 
Copyright © 2006  G. Mack, Versicherungsmaklerin, mail@mack-finanz.de